Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand: 17. Oktober 2026
Maßgebliche Fassung: Deutsch
1. Anbieter und Vertragsgegenstand
1.1 phasi.app ist ein webbasiertes Software-as-a-Service-Angebot für die Verwaltung von Produktstrukturen, Projekten, Aufgaben und Arbeitsabläufen. phasi.app ist lediglich die Bezeichnung der Website und des Dienstes und bezeichnet keine eigenständige Gesellschaft.
1.2 Anbieter des Dienstes ist:
Yevgen Yeshchenko
Im Egerten 7/1
74391 Erligheim
Deutschland
Telefon: +49 1575 765 86 22
E-Mail: info@phasi.app
1.3 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für den Zugriff auf und die Nutzung des Dienstes phasi.app („Dienst“) durch Geschäftskunden.
1.4 Abweichende oder entgegenstehende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn der Anbieter ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zustimmt.
2. B2B-Beschränkung und Ausschluss von Verbrauchern
2.1 Der Dienst richtet sich ausschließlich an Unternehmer, Unternehmen, Freiberufler, Selbstständige, juristische Personen, öffentliche Stellen und sonstige professionelle Nutzer, die bei Abschluss und Nutzung des Dienstes in Ausübung ihrer gewerblichen, selbstständigen beruflichen oder dienstlichen Tätigkeit handeln.
2.2 Verbraucher sind von der Nutzung des Dienstes ausgeschlossen.
2.3 Mit Anfrage, Bestellung, Zahlung, Registrierung oder Nutzung des Dienstes bestätigt der Kunde, dass er kein Verbraucher ist und den Dienst nicht zu privaten, familiären oder haushaltsbezogenen Zwecken nutzt.
3. Territoriale Beschränkungen
3.1 Das Angebot richtet sich nicht an Unternehmen mit Sitz oder maßgeblichem Geschäftsbetrieb in der Russischen Föderation, Belarus, Nordkorea oder Israel. Dies ist eine vertriebliche Gebietsabgrenzung des Anbieters und keine Darstellung eines einheitlichen gesetzlichen Sanktionsverbots.
3.2 Gesetzliche Sanktionen und Exportbeschränkungen sind unabhängig davon einzuhalten. Die Gebietsabgrenzung betrifft Unternehmenssitz und Geschäftsbetrieb, nicht Staatsangehörigkeit, Religion oder ethnische Herkunft einzelner Nutzer.
3.3 Vor Vertragsschluss kann der Anbieter Anfragen außerhalb des Angebotsgebiets ablehnen. Bei bestehenden Verträgen richten sich Sperrung und Beendigung nach Ziffer 13; eine Gebietsänderung berechtigt nicht zu einer beliebigen Einstellung bereits vereinbarter Leistungen.
4. Entwicklungsstatus und Leistungsumfang
4.1 Der Dienst befindet sich im Early Access. Bekannte wesentliche Einschränkungen werden vor Vertragsschluss mitgeteilt. Maßgeblich bleiben die vereinbarten Leistungen; der Entwicklungsstatus hebt deren Erfüllung oder gesetzliche Pflichten nicht auf.
4.2 Das individuelle Angebot beschreibt Funktionen, Kapazitäten und Einsatzgrenzen. Nicht vereinbarte zukünftige Funktionen sind nicht geschuldet. Änderungen richten sich nach Ziffern 7 und 23.
4.3 Der Dienst dient der Projektplanung und ist kein sicherheitskritisches Steuerungs-, Schutz- oder Freigabesystem. Der Kunde prüft die Eignung für seinen Einsatz und kontrolliert insbesondere Berechnungen, Termine und Fortschrittswerte vor darauf gestützten Entscheidungen. Gesetzliche Rechte bei Fehlern bleiben bestehen.
4.4 Im Pilotprojekt können reale Projekte bearbeitet werden. Es wird daher nicht pauschal die Ausnahme für rein nichtproduktive Testversionen nach dem EU Data Act in Anspruch genommen.
5. Kontoerstellung und Zugriff
5.1 Konten werden grundsätzlich manuell durch den Anbieter nach Anfrage des Kunden erstellt. Ein Anspruch auf Selbstregistrierung oder automatische Kontoerstellung besteht nicht.
5.2 Der Kunde benennt eine verantwortliche Administratorperson. Diese ist insbesondere für Nutzerverwaltung, Bestell- und Plananfragen, Abrechnungsfragen sowie sonstige kontobezogene Handlungen verantwortlich.
5.3 Der Kunde verwaltet die Berechtigungen seiner Nutzer und verantwortet die ihm nach Gesetz zurechenbaren Handlungen. Eine verschuldensunabhängige Haftung für jeden Kontomissbrauch wird nicht vereinbart.
5.4 Der Kunde hat Zugangsdaten vertraulich zu behandeln, angemessene Sicherheitsmaßnahmen zu treffen und den Anbieter unverzüglich über unbefugte Nutzung oder Sicherheitsvorfälle zu informieren.
6. Vertragsschluss und kostenloses Pilotprojekt
6.1 Anfragen sind unverbindlich. Vor Vertragsschluss erhält der Kunde das individuelle Angebot, diese AGB und bei Auftragsverarbeitung den AVV einschließlich Anlagen in speicherbarer Form. Der Vertrag kommt durch übereinstimmende Erklärungen in Textform zustande; eine Rechnung allein ersetzt keine fehlende Zustimmung.
6.2 Die für den Kunden handelnde Person muss zum Vertragsschluss berechtigt sein. Der Kunde bestätigt seine unternehmerische Tätigkeit. Individuelle Vereinbarungen haben Vorrang vor diesen AGB.
6.3 Ein entgeltlicher Zugang beginnt zum vereinbarten Zeitpunkt; eine vereinbarte Vorauszahlung kann Voraussetzung der Aktivierung sein.
6.4 Das kostenlose Pilotprojekt dauert drei Monate ab dem gemeinsam festgelegten Startdatum. Beide Parteien können es jederzeit durch Mitteilung in Textform mit sofortiger Wirkung beenden. Nutzungsgebühren fallen nicht an.
6.5 Das Pilotprojekt endet spätestens nach drei Monaten ohne Kündigung, automatische Verlängerung oder Umwandlung in einen kostenpflichtigen Vertrag. Eine entgeltliche Fortsetzung setzt eine gesonderte Vereinbarung voraus. Keine Partei ist zur Fortsetzung verpflichtet.
6.6 Datenschutz, Vertraulichkeit, Sicherheit, rechtmäßige Nutzung sowie Datenrückgabe und Löschung bleiben auch im Pilotprojekt verbindlich. Sein Ende ersetzt nicht die geordnete Datenabwicklung nach Ziffer 26 und dem AVV.
7. Individuelle Leistungen und Preise
7.1 Preise und VPS-Kapazität werden für jedes Unternehmen individuell unter Berücksichtigung der vereinbarten Anzahl von PHASI-Nutzern festgelegt. Jedes Kundenunternehmen erhält einen eigenen virtuellen Server bei STRATO. Das Angebot definiert die berechneten Nutzerplätze, Funktionen, Kapazitäten, Leistungsbeginn und Abrechnungsperiode.
7.2 Preise sind Nettopreise zuzüglich gesetzlich anfallender Umsatzsteuer. Die steuerliche Behandlung wird auf der Rechnung ausgewiesen.
7.3 Eine Änderung der Nutzerzahl führt nicht automatisch zu einer rückwirkenden Preisänderung. Anpassungen von Preis oder Leistungsumfang bedürfen einer Vereinbarung in Textform. Ohne Einigung gelten die bestehenden Konditionen bis zum wirksamen Vertragsende weiter.
7.4 Technische Wartung und Sicherheitsupdates sind zulässig, soweit der vereinbarte Leistungsumfang erhalten bleibt und berechtigte Kundeninteressen gewahrt werden. Wesentliche Leistungsreduzierungen oder neue Entgelte können nicht durch einen bloßen Websitehinweis oder eine Rechnung eingeführt werden.
8. Rechnungen und Zahlung
8.1 Zahlung erfolgt per Banküberweisung gegen Rechnung. Andere Zahlungsarten bedürfen einer Vereinbarung.
8.2 Der vereinbarte Abrechnungsbetrag wird im Voraus berechnet und ist innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungseingang fällig, sofern das Angebot nichts anderes vereinbart. Eine Rechnung ändert nicht einseitig die vertraglichen Zahlungsbedingungen.
8.3 Der Kunde verwendet die mitgeteilte Zahlungsreferenz und trägt die Gebühren seiner Bank. Gesetzliche Zurückbehaltungs-, Aufrechnungs- und sonstige Einwendungsrechte bleiben unberührt.
8.4 Bei Verzug gelten die gesetzlichen Rechte. Eine Sperrung setzt die Voraussetzungen der Ziffer 13 voraus; die bloße Fälligkeit einer Rechnung bewirkt keine automatische sofortige Abschaltung.
9. Laufzeit und Verlängerung entgeltlicher Verträge
9.1 Laufzeit und Abrechnungsperiode ergeben sich aus dem individuellen Angebot. Bei vereinbarten monatlichen oder jährlichen Abonnements verlängert sich die Laufzeit jeweils um denselben Zeitraum, sofern nicht fristgerecht gekündigt wird.
9.2 Soweit im Angebot keine andere Frist vereinbart ist, muss die ordentliche Kündigung mindestens einen Monat vor Laufzeitende in Textform eingehen. Die Frist und das konkrete erste Laufzeitende werden im Angebot ausdrücklich angegeben.
9.3 Eine Rechnung für die Folgeperiode dokumentiert nur die bereits vereinbarten Konditionen. Nichtnutzung allein ist keine Kündigung.
9.4 Die Beendigung aus wichtigem Grund und die besonderen Wechsel- und Beendigungsrechte nach Ziffer 26 bleiben unberührt. Für das kostenlose Pilotprojekt gilt ausschließlich Ziffer 6 hinsichtlich Laufzeit und Beendigung.
10. Änderungen des Auftrags
10.1 Änderungen der Kapazität, Nutzerzahl oder Laufzeit werden individuell in Textform vereinbart. Ein Anspruch auf eine technisch nicht angebotene Konfiguration besteht nicht.
10.2 Vor Wirksamwerden werden Preis, Startdatum und eine etwaige neue Laufzeit festgehalten. Bei einem Wechsel werden vorausbezahlte, noch nicht verbrauchte Entgelte für ersetzte Leistungen zeitanteilig angerechnet; dieselbe Leistung wird nicht doppelt berechnet.
10.3 Eine Reduzierung für künftige Vertragsperioden kann vereinbart werden. Das Recht zur Kündigung und gesetzliche Wechselrechte bleiben unabhängig davon bestehen.
11. Abrechnung bei Nichtnutzung und Leistungsstörungen
11.1 Nutzt der Kunde eine vertragsgemäß bereitgestellte Leistung freiwillig nicht, bleibt das vereinbarte Entgelt bis zum wirksamen Vertragsende geschuldet.
11.2 Gesetzliche Rechte bei Mängeln, Nichtleistung und sonstigen Pflichtverletzungen, insbesondere Minderung, Rückzahlung und Kündigung, werden nicht pauschal ausgeschlossen. Der Kunde meldet Störungen mit den verfügbaren Informationen, damit der Anbieter sie prüfen und beheben kann.
11.3 Endet die Leistungspflicht wirksam vor Ablauf eines vorausbezahlten Zeitraums, wird der auf die Zeit nach Vertragsende entfallende Betrag zeitanteilig abgerechnet und ein Guthaben erstattet. Gesonderte gesetzliche Ansprüche werden dadurch nicht ausgeschlossen.
11.4 Der Anbieter kann sich nicht allein wegen des B2B- oder Beta-Status von Rückzahlungs- oder Leistungspflichten befreien.
12. Kündigung durch den Kunden
12.1 Ordentliche Kündigungen richten sich nach Ziffer 9, die Beendigung des Pilotprojekts nach Ziffer 6. E-Mail an info@phasi.app genügt der Textform.
12.2 Das Recht beider Parteien zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Soweit erforderlich, ist vorher eine angemessene Frist zur Abhilfe zu setzen oder abzumahnen.
12.3 Bis zum wirksamen Vertragsende werden die vereinbarten Leistungen erbracht, vorbehaltlich einer rechtmäßigen, verhältnismäßigen Sperrung. Abrechnung und Datenabwicklung richten sich nach Ziffern 11 und 26.
13. Sperrung und Beendigung durch den Anbieter
13.1 Eine Sperrung ist zulässig, soweit sie wegen erheblicher Vertragsverletzung, Zahlungsverzugs, rechtswidriger Nutzung oder konkreter Sicherheitsgefahr erforderlich und verhältnismäßig ist. Vorher sind der Grund mitzuteilen und eine angemessene Abhilfefrist zu setzen, soweit nicht sofortiges Handeln zur Gefahrenabwehr erforderlich ist oder das Gesetz etwas anderes bestimmt.
13.2 Die Sperrung ist auf den erforderlichen Umfang und Zeitraum zu begrenzen und nach Wegfall des Grundes aufzuheben. Der Kunde wird über Grund, Umfang und erforderliche Abhilfe informiert, soweit dies rechtlich zulässig ist und die Sicherheit nicht gefährdet.
13.3 Eine außerordentliche Kündigung setzt einen wichtigen Grund voraus. Allgemeine geschäftliche Erwägungen allein berechtigen nicht zur sofortigen Beendigung einer bezahlten Laufzeit. Ordentliche Kündigung durch den Anbieter erfolgt zu den Fristen aus Ziffer 9; beim Pilotprojekt gilt Ziffer 6.
13.4 Daten dürfen nicht allein wegen offener Entgelte gelöscht oder entgegen gesetzlichen Rückgabe- und Wechselpflichten zurückgehalten werden. Die sichere Abwicklung nach Ziffer 26 bleibt auch bei einer Sperrung erforderlich.
13.5 Bei einer geplanten Einstellung des Dienstes informiert der Anbieter rechtzeitig und ermöglicht die geordnete Abwicklung. Abrechnung und Erstattung richten sich nach Ziffer 11.
14. Kundendaten
14.1 Der Kunde behält seine Rechte an Kundendaten und ist für deren rechtmäßige Erhebung, Inhalte und Weisungen verantwortlich. Eigene gesetzliche Pflichten des Anbieters bleiben bestehen.
14.2 Rückgabe, Export, Anbieterwechsel und Löschung richten sich nach Ziffer 26 und bei personenbezogenen Daten ergänzend nach dem AVV. Eine automatische Löschung allein 30 Tage nach Vertragsende ist nicht vereinbart.
14.3 Nach rechtmäßig abgeschlossener endgültiger Löschung ist eine Wiederherstellung nicht mehr möglich. Der Anbieter informiert über den vorgesehenen Löschzeitpunkt im Rahmen der Abwicklung.
15. Betrieb, Support und Datensicherung
15.1 Der Early-Access-Status beschreibt den Entwicklungsstand und ist kein Ausschluss der vereinbarten Leistungspflichten. Ein bestimmter Verfügbarkeitsprozentsatz oder Service Credits werden nur bei ausdrücklicher Vereinbarung zugesagt.
15.2 Support erfolgt per E-Mail an info@phasi.app. Eine erste Rückmeldung erfolgt innerhalb von 24 Arbeitsstunden nach Eingang. Dies ist keine Zusage vollständiger Fehlerbehebung innerhalb dieser Frist. Die maßgeblichen Arbeitstage, Servicezeiten, Zeitzone und Feiertagsregelung sind vor Vertragsschluss im individuellen Angebot festzulegen. Gesetzliche Pflichten zu angemessener Fehlerbehebung und Sicherheit bleiben bestehen.
15.3 Planbare Wartung wird soweit möglich vorab angekündigt und unter Berücksichtigung der Kundeninteressen durchgeführt. Dringende Sicherheitsmaßnahmen können ohne Vorankündigung erforderlich sein; der Kunde wird anschließend angemessen informiert.
15.4 Nach Angaben des Anbieters werden täglich Sicherungen der STRATO-VPS-Daten in Cloudflare R2, Jurisdiktion European Union (EU), gespeichert und einen Monat aufbewahrt. Die Archive einschließlich Datenbank und Konfiguration werden vor dem Upload mit age und einem separaten PHASI-Schlüssel verschlüsselt. Die Verschlüsselung und Wiederherstellung aus einem verschlüsselten R2-Archiv wurden vom Anbieter erfolgreich geprüft. Lokale SaaS-Sicherungskopien bestehen nicht; der private Schlüssel wird lokal und als Sicherung auf USB aufbewahrt. Automatische Löschung nach einem Monat sowie gezielte frühere Löschung einzelner Kundensicherungen sind nach Angaben des Anbieters eingerichtet.
15.5 Die R2-Betriebssicherungen sind von der Backup-Funktion für Kunden zu unterscheiden: Kunden können über die Oberfläche einen Backup-Dateidownload erstellen, selbst aufbewahren und später in PHASI importieren. Nach Angaben des Anbieters funktioniert dieser Vorgang; die Datei ist ohne PHASI nicht lesbar. Format, Umfang und Versionskompatibilität werden in der für den Kunden geltenden Leistungsbeschreibung festgehalten. Ein bestimmter Wiederherstellungspunkt der Betriebssicherung wird ohne Vereinbarung nicht garantiert.
15.6 Kundenseitige Sicherungen können zusätzliche Vorsorge bieten, soweit geeignete Exportmöglichkeiten bestehen. Sie ersetzen nicht die Sicherheits-, Sicherungs- und Wiederherstellungspflichten des Anbieters. Ein vollständiger Verzicht auf Wiederherstellungspflichten wird nicht vereinbart.
15.7 Die technischen und organisatorischen Maßnahmen für die Kundenumgebung werden im AVV festgehalten. Die vom Anbieter verwalteten technischen Logs werden einen Monat aufbewahrt. Eine Zertifizierung von PHASI oder eine Garantie gegen jeden Datenverlust wird nicht zugesagt.
16. Vertraulichkeit und Kundendaten
16.1 Der Kunde behält alle Rechte an seinen Kundendaten.
16.2 Der Kunde räumt dem Anbieter das nicht ausschließliche, zeitlich für die Vertragsdauer beschränkte Recht ein, Kundendaten zu hosten, zu speichern, zu übertragen, darzustellen und zu verarbeiten, soweit dies zur Bereitstellung, Sicherung, Wartung, Unterstützung, Abrechnung des Dienstes und zur Erfüllung gesetzlicher Pflichten erforderlich ist.
16.3 Beide Parteien verpflichten sich, vertrauliche Informationen der jeweils anderen Partei angemessen zu schützen und nicht ohne Berechtigung offenzulegen. Vertrauliche Informationen sind insbesondere nicht öffentliche Geschäfts-, Produkt-, Projekt-, Preis-, technische und organisatorische Informationen.
16.4 Der Anbieter darf aggregierte oder anonymisierte Nutzungs- und Diagnosedaten für Analyse, Sicherheit, Produktverbesserung und geschäftliche Planung verwenden, sofern hierdurch der Kunde oder einzelne Nutzer nicht identifiziert werden.
17. Rechte des Anbieters
17.1 Alle Rechte an Software, Benutzeroberflächen, Designs, Datenmodellen, Workflows, Logik, Dokumentation, Know-how, Kennzeichen, Domains, Konzepten und sonstigen Bestandteilen des Dienstes verbleiben beim Anbieter oder dessen Lizenzgebern.
17.2 Der Kunde erhält lediglich ein einfaches, nicht übertragbares, nicht unterlizenzierbares, zeitlich auf die Vertragsdauer beschränktes Recht, den Dienst für interne geschäftliche Zwecke im Rahmen des vereinbarten Plans zu nutzen.
17.3 Es ist dem Kunden untersagt, den Dienst zu kopieren, zu dekompilieren, zurückzuentwickeln, zu vermieten, zu verleihen, zu verkaufen, weiterzuvertreiben, Dritten als eigenen Dienst bereitzustellen oder Rechte hieran einzuräumen, soweit dies nicht zwingend gesetzlich erlaubt oder ausdrücklich vereinbart ist.
18. Feedback
18.1 Der Kunde kann dem Anbieter Feedback, Ideen, Vorschläge oder Fehlerberichte übermitteln.
18.2 Der Anbieter darf solches Feedback ohne Einschränkung und ohne Vergütung für Produktentwicklung, kommerzielle Nutzung und sonstige Zwecke verwenden, sofern das Feedback keine vertraulichen Informationen des Kunden enthält, die nicht für diesen Zweck bestimmt sind.
19. Zulässige Nutzung
19.1 Der Kunde darf den Dienst nur rechtmäßig, vertragsgemäß und für interne geschäftliche Zwecke nutzen.
19.2 Untersagt sind insbesondere rechtswidrige Inhalte, Malware, Angriffe, Scraping, unbefugte Sicherheitsprüfungen, Umgehung technischer Beschränkungen, übermäßige Last, Reverse Engineering, Weiterverkauf, Unterlizenzierung, Verarbeitung von Daten ohne ausreichende Rechte sowie Nutzung für sicherheitskritische, produktionskritische, regulierte oder hochriskante Entscheidungen.
19.3 Der Kunde darf ohne ausdrückliche vorherige Vereinbarung keine besonderen Kategorien personenbezogener Daten, Gesundheitsdaten, Daten über strafrechtliche Verurteilungen, Daten von Kindern, exportkontrollierte Daten oder sonstige besonders sensible regulierte Daten in den Dienst eingeben.
20. Datenschutz
20.1 Datenschutz wird durch die Datenschutzerklärung und, soweit der Anbieter personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, durch den Auftragsverarbeitungsvertrag geregelt.
20.2 Die Datenschutzerklärung und der Auftragsverarbeitungsvertrag sind Bestandteil der vertraglichen Dokumentation.
20.3 Im Konfliktfall gehen individuelle Vereinbarungen und der Auftragsverarbeitungsvertrag für datenschutzrechtliche Auftragsverarbeitung diesen AGB vor.
21. Haftung
21.1 Der Anbieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, bei arglistigem Verschweigen eines Mangels, aus ausdrücklich übernommenen Garantien und in Fällen zwingender gesetzlicher Haftung.
21.2 Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Anbieter für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. Die Haftung ist dabei auf den vertragstypischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung für einfache Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
21.3 Es gilt keine zusätzliche Begrenzung auf gezahlte Gebühren. Die Haftung wird beim kostenlosen Pilotprojekt nicht allein wegen fehlender Zahlungen auf null reduziert. Ein pauschaler Ausschluss von Datenverlust, Wiederherstellungskosten oder Folgeschäden gilt nicht; maßgeblich sind Ziffern 21.1 und 21.2.
21.4 Ein Mitverschulden wird nach den gesetzlichen Voraussetzungen berücksichtigt. Allein das Fehlen eigener Kundensicherungen schließt die Haftung des Anbieters nicht aus, insbesondere wenn kein geeigneter Export bereitgestellt wurde.
21.5 Diese Regelungen gelten auch für gesetzliche Vertreter und Erfüllungsgehilfen. Rechte betroffener Personen und zwingende Haftung nach Datenschutzrecht bleiben unberührt.
22. Ansprüche Dritter
22.1 Der Kunde stellt den Anbieter von berechtigten Ansprüchen Dritter frei, soweit diese auf einer vom Kunden zu vertretenden rechtswidrigen Nutzung oder schuldhaften Verletzung von Rechten Dritter durch Kundendaten beruhen. Eigene Pflichtverletzungen des Anbieters sind hiervon nicht erfasst.
22.2 Der Anbieter informiert den Kunden unverzüglich, ermöglicht eine angemessene Mitwirkung an der Rechtsverteidigung und erkennt Ansprüche nicht ohne Abstimmung an. Erstattungsfähig sind nur erforderliche und angemessene Kosten. Vergleiche zulasten des Kunden bedürfen dessen Zustimmung, die nicht unbillig verweigert werden darf.
23. Änderung der Vertragsbedingungen
23.1 Vertragsänderungen bedürfen einer Vereinbarung in Textform. Der Anbieter teilt Vorschläge und deren wesentliche Auswirkungen vorab mit.
23.2 Schweigen, bloße Weiternutzung oder Zahlung einer bereits geschuldeten Rechnung gelten nicht als Zustimmung zu neuen Bedingungen. Ohne Einigung bleibt der bestehende Vertrag maßgeblich; ordentliche und gesetzliche Kündigungsrechte bleiben bestehen.
23.3 Gesetzlich vorgeschriebene Maßnahmen und notwendige Sicherheitsmaßnahmen werden im erforderlichen Umfang umgesetzt und erläutert. Sie begründen kein allgemeines Recht, Preise zu erhöhen oder wesentliche Leistungen einseitig zu reduzieren.
24. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
24.1 Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Zwingend anwendbares Recht bleibt unberührt.
24.2 Soweit beide Parteien die gesetzlichen Voraussetzungen einer Gerichtsstandsvereinbarung erfüllen, insbesondere Kaufleute im Sinne des Handelsrechts sind, ist das für die Geschäftsanschrift des Anbieters zuständige Gericht vereinbart. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Zuständigkeitsregeln; der Unternehmerstatus allein begründet diese Vereinbarung nicht.
25. Schlussbestimmungen
25.1 Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam oder undurchsetzbar sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen wirksam. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gelten die gesetzlichen Regelungen.
25.2 Eine Übertragung des gesamten Vertrags auf einen Dritten bedarf der Zustimmung der anderen Partei, soweit nicht gesetzliche Rechtsnachfolge oder eine andere gesetzliche Regelung eingreift. Gesetzliche Abtretungsregeln bleiben unberührt.
25.3 Bei Abweichungen zwischen der deutschen und der englischen Fassung ist die deutsche Fassung maßgeblich.
26. Datenrückgabe, Anbieterwechsel und Löschung
26.1 Datenrückgabe. Kunden können über die Oberfläche eine Backup-Datei herunterladen und in PHASI importieren. Die Datei ist ohne PHASI nicht lesbar. Eine unmittelbare Importierbarkeit in fremde Systeme wird nicht zugesagt. Gesetzliche Rückgabe- und Wechselrechte bleiben davon unberührt; die für den konkreten Auftrag erforderlichen technischen Einzelheiten werden vor Vertragsschluss festgehalten.
26.2 Antrag und Berechtigung. Der Kunde richtet Anträge auf Datenrückgabe, Wechsel zu einem anderen Anbieter oder in die eigene IT sowie Löschung an info@phasi.app. Der Anbieter prüft die Berechtigung der anfragenden Person mit angemessenen Mitteln und bestätigt Ziel, Umfang, Termine und Ansprechpartner in Textform. Unnötige zusätzliche Identitätsdaten werden nicht verlangt.
26.3 Umfang. Herauszugeben sind die vom Kunden eingebrachten oder durch seine Nutzung entstandenen exportierbaren Daten und digitalen Vermögenswerte. Das kundenspezifische Verzeichnis muss insbesondere die tatsächlich gespeicherten Projekt- und Produktstrukturen, Aufgaben, Phasen, Termine, Dauern, Beziehungen, Konfigurationen, Nutzerzuordnungen und gegebenenfalls Kommentare, Anhänge und erforderliche Metadaten abdecken. Die vollständige Aufstellung wird anhand der Kundenumgebung vor Vertragsschluss festgehalten.
26.4 Abgrenzung zur Software. Eine Datenrückgabe überträgt keine Rechte am PHASI-Quellcode, an interner Programmlogik oder an Daten anderer Kunden. Authentifizierungsgeheimnisse werden nicht als Zugangsmittel weitergegeben. Ausnahmen zum Schutz von Betriebsgeheimnissen sind konkret zu benennen und dürfen den gesetzlich geschuldeten Wechsel nicht behindern. Es wird keine automatische Importierbarkeit oder identische Funktion in fremder Software zugesagt.
26.5 Technische Beschreibung. Vor Vertragsschluss erhält der Kunde eine speicherbare Beschreibung der herauszugebenden Datenkategorien, Formate, Beziehungen, Einschränkungen und etwaiger ausgenommener interner Kategorien. Soweit gesetzlich erforderlich, wird ein aktuelles Onlineverzeichnis bereitgestellt und im Vertrag verlinkt. Der PHASI-Backup-Download allein ist keine Zusage eines offenen Austauschformats. Die technischen Vereinbarungen dürfen gesetzliche Wechselrechte nicht einschränken.
26.6 Wechselablauf. Für den Wechsel gilt eine Vorankündigungsfrist von höchstens einem Monat; ein früherer Beginn wird auf Wunsch ermöglicht, soweit durchführbar. Danach erfolgt die Übertragung ohne unnötige Verzögerung, grundsätzlich innerhalb von höchstens 30 Kalendertagen. Der Anbieter leistet angemessene Unterstützung, wahrt Sicherheit und vereinbarte Betriebskontinuität und erläutert bekannte Risiken. Der Kunde benennt das Zielsystem und wirkt angemessen mit.
26.7 Verlängerung. Ist der Übergang technisch nicht innerhalb von 30 Kalendertagen durchführbar, teilt der Anbieter dies innerhalb von 14 Arbeitstagen nach dem Wechselantrag begründet mit und benennt eine alternative Übergangsfrist von höchstens sieben Monaten. Der Kunde kann die Übergangsfrist einmal für einen seinen Zwecken angemessenen Zeitraum verlängern. Zwingend weitergehende gesetzliche Rechte bleiben bestehen.
26.8 Vertragsende und Abruf. Beim Wechsel wird das Vertragsende nach erfolgreichem Abschluss bestätigt. Bei einer reinen Löschungsentscheidung endet der Vertrag spätestens nach der vereinbarten Vorankündigungsfrist. Für die bereitgestellten Daten wird eine Abruffrist von mindestens 30 Kalendertagen nach dem Übergangszeitraum eingeräumt. Endet der Vertrag oder Pilot zuvor, ist der sichere Datenabruf getrennt vom produktiven Zugang zu gewährleisten; die kostenlose Pilotnutzung verlängert sich dadurch nicht automatisch. Der Backup-Download während des aktiven Zugangs ist vorhanden; der sichere Abrufweg nach Zugangsende wird mit dem Kunden vereinbart.
26.9 Übertragung und Entgelte. Die Übergabe erfolgt an einen berechtigten Empfänger über einen angemessen gesicherten Weg. Der Kunde erhält Informationen zur Prüfung von Vollständigkeit und Lesbarkeit. Im Standardverfahren werden keine gesonderten Wechsel-, Export- oder Löschgebühren erhoben. Bis zum wirksamen Ende geschuldete reguläre Entgelte und die zeitanteilige Abrechnung nach Ziffer 11 bleiben davon getrennt. Besondere Zusatzleistungen dürfen gesetzliche Wechselrechte nicht kostenpflichtig ersetzen.
26.10 Aktive Daten. Nach erfolgreicher Übergabe und Ende der Abruffrist werden aktive Kundendaten und Übergabekopien gelöscht, soweit der Kunde keine rechtmäßige andere Weisung erteilt und keine gesetzliche Speicherung vorgeschrieben ist. Ein fristgerechter früherer Löschwunsch wird unter Berücksichtigung gesetzlicher Rechte umgesetzt. Eine automatische Löschung während eines noch laufenden Rückgabe- oder Wechselverfahrens ist ausgeschlossen.
26.11 Sicherungen. R2-Sicherungen werden regulär einen Monat aufbewahrt. Lokale Sicherungskopien bestehen nach Angaben des Anbieters nicht. Löschpflichten erfassen alle Kopien unabhängig vom Speicherort. Der Anbieter bestätigt, dass kundenspezifische Sicherungen durch einen gesonderten Eingriff vorzeitig gelöscht werden können; dieser Vorgang ist in die Abwicklung aufzunehmen und nachzuweisen. Ein regulärer Speicherzyklus erlaubt keine pauschale Weiteraufbewahrung nach einer Löschpflicht. Rechtmäßig verbleibende Sicherungen sind gegen weitere Nutzung zu sperren; bei Wiederherstellung sind Löschungen erneut anzuwenden.
26.12 Nachweis und Rangfolge. Der Anbieter bestätigt die Durchführung und nennt noch bestehende rechtlich zulässige Restbestände mit Zweck, Schutz und Löschtermin. Eigene aufbewahrungspflichtige Rechnungs- und Vertragsunterlagen sind von den Kundendaten getrennt zu behandeln. Für personenbezogene Daten gilt vorrangig der AVV; gesetzliche Rückgabe-, Lösch- und Wechselrechte können durch dieses Verfahren nicht eingeschränkt werden.